Aktenzeichen 2 StR 334/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:261017B2STR334.17.0
RCN:
RCNTLW8G5YGAEFKKP7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.10.2017

Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung: Begründung mit dem Eindruck des sich zur Sache nicht äußernden Angeklagten in der Hauptverhandlung

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