Aktenzeichen 2 StR 506/13

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RCNTKFML85YXHVXW87

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.05.2014

Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Verfahrensfehler bei Ablehnung eines Beweisantrags auf kommissarische Vernehmung eines Zeugen

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