Aktenzeichen X ZB 19/12

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.08.2014

Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Beschwerdeentscheidung des Technischen Beschwerdesenats des Bundespatentamtes betreffend eine deutsche Patentanmeldung: Reichweite der technischen Sachkunde des Technischen Beschwerdesenats und Voraussetzungen für die Einholung eines Sachverständigengutachtens; Anforderungen an die Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens in der Beschwerdeinstanz - Kommunikationsrouter

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