Aktenzeichen 4 C 3/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:030816U4C3.15.0
RCN:
RCNTHGTJSVNLBQKG4U

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 03.08.2016

Bestandsschutz nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB bei Gebäuden, deren Errichtung nicht an bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war

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