Aktenzeichen IX ZR 100/13

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ECLI:
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RCN:
RCNTG74NQ656JFEDDC

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.10.2015

Formunwirksamkeit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung für die Vertretung in einer Strafsache: Voraussetzungen der Treuwidrigkeit eines Rückzahlungsverlangens für überzahltes Rechtsanwaltshonorar

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