Aktenzeichen 3 StR 131/12

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RCNTFWV9RA2QMQGED5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.04.2012

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mengenzurechnung und Mittäterschaft bei Bildung einer Einkaufsgemeinschaft

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