Aktenzeichen VII B 12/10

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RCNTFTX5XUN7SHE4U5

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 18.11.2010

Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht grundsätzlich bedeutsam - Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung als Revisionszulassungsgrund

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