Aktenzeichen AN 3 S 22.01363, AN 3 S 22.02339

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RCN:
RCNTEUFJ8U9YD6E8VJ

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VG Ansbach: Entscheidung vom 30.11.2022

Auslegung eines Antrages auf, Anforderungen an Begründung der sofortigen Vollziehbarkeit, Änderungsbescheid; Verweisung auf Begründung des Ausgangsbescheides, Aufhebung der Anordnung des Sofortvollzuges

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