Aktenzeichen 6 V 1330/22

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RCN:
RCNTELYJF25S6XPCF6

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FG Nürnberg: Entscheidung vom 03.04.2023

Vollziehung, Arbeitgeber, Kindergeld, Verwaltungsakt, Aufhebung, Einspruch, Aussetzung, Bescheid, Antragsteller, Antragstellung, Schweden, Ablehnung, Familienkasse, Beurteilung, Aussetzung der Vollziehung, ernstliche Zweifel, soziale Sicherheit

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