Aktenzeichen AN 9 S 23.1215

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RCNTEFNXEM5YVXM6EP

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VG Ansbach: Entscheidung vom 06.07.2023

Bestimmtheit einer Baugenehmigung, Tektur, Kinderspielplatz, Gebietserhaltungsanspruch, Gebot der Rücksichtnahme, „Kinderlärm“, missbräuchliche Nutzung

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