Aktenzeichen 13 Qs 56/23

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNTE8M453465654MN

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 07.11.2023

Ergänzende Akteneinsicht, Gewährung von Akteneinsicht, Akteneinsichtsrecht, Hauptverhandlung, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Kostenentscheidung, Akteninhalt, Staatsanwaltschaft, Beschuldigter, Notwendige Auslagen, Beschwerde des Beschuldigten, Ermittlungsakte, Haftraum, Wahlverteidiger, Elektronisches Dokument, Mandant, Anstaltsordnung, Anschuldigung, Gewerbsmäßiger Betrug, Ermittlungsverfahren

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