Aktenzeichen 1 StR 369/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:090222B1STR369.21.0
RCN:
RCNTDV4W6PNVWRG5JF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.02.2022

Strafzumessung und nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

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