Aktenzeichen VIII R 12/14

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNTDU4QKMZ739U2HV

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 09.06.2015

(Werbungskostenabzugsverbot nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG für Aufwendungen im Jahr 2009, die im Zusammenhang mit vor 2009 zugeflossenen Kapitalerträgen stehen)

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