Aktenzeichen 2 BvR 2267/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20191106.2bvr226718
RCN:
RCNTDSNXBWFD3E22LW

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.11.2019

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch nicht gerechtfertigte Versagung von Vollzugslockerungen (Ausführungen) - zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verwerfung der Rechtsbeschwerde gem § 119 Abs 3 StVollzG trotz offensichtlicher Abweichung von der Rspr des BVerfG

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