Aktenzeichen 4 StR 318/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:300323U4STR318.22.0
RCN:
RCNTDMGRG5EMZ7GLVA

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.03.2023

Revisionsgrund in Strafsachen: Aufklärungsrüge bei unterbliebener Vernehmung der Berufsrichter der Erstinstanz im Verfahren vor einer neubefassten Strafkammer wegen des Vorwurfs der schweren Misshandlung Schutzbefohlener

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