Aktenzeichen V ZB 13/13

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RCN:
RCNTCYYQ6QJQBTXQM9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.07.2013

Zwangsversteigerungsverfahren: Erforderlichkeit der Feststellung und Verlesung des geänderten geringsten Gebots und der geänderten Versteigerungsbedingungen nach Abbruch der Bietzeit; Zuschlagsversagungsgrund

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