Aktenzeichen VI B 18/11

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RCNTCL3RY2TWL4VP9Y

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 24.08.2011

(Einkünfteermittlung bei unterhaltsberechtigter Person im Rahmen des § 33a EStG - Urteilsbegründung durch Bezugnahme auf Einspruchsentscheidung)

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