Aktenzeichen 13 U 892/21

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RCN:
RCNT9YH8F53NAYWU7V

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OLG München: Urteil vom 22.12.2023

verfassungsmäßig berufener Vertreter, Schadenminderungspflicht, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kostenentscheidung, Darlegungs- und Beweislast, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückabwicklung des Kaufvertrags, Art der Schadensberechnung, Nebenforderungen, Sittenwidrigkeit, Übereinstimmungsbescheinigung, Revisionsgericht, Verbotsirrtum, Emissionsgrenzwerte, Streitwerterhöhung, Klageschrift, Zulassung der Revision, Keine Klageänderung

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