Aktenzeichen W 3 K 22.1107

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RCN:
RCNT9TM54F9MVEEL5D

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VG Würzburg: Entscheidung vom 22.12.2022

Prozesskostenhilfe, Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, Sozialrecht, Inobhutnahme, Aufenthalt des Kindes in Pflegefamilie, Rücknahme des Antrags auf Hilfe zur Erziehung durch die sorgeberechtigten Eltern, Inobhutnahme des Kindes zum Zweck des Verbleibs in der Pflegefamilie, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Antrag der Eltern auf Herausgabe des Kindes aus der Pflegefamilie, Dringende Gefahr für das Wohl des Kindes, Bindungsabbruch, Umgangskontakte, fehlgeschlagen, Erforderlichkeit der Inobhutnahme, Milderes Mittel, nicht vorhanden, Kein rechtlicher Zwang zur Gewährung von Umgang mit dem Kind während der Inobhutnahme

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