Aktenzeichen III ZR 252/10

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RCN:
RCNT9RRX8UPY5H8KBB

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.10.2011

Beginn der Verjährungsfrist für deliktsrechtliche Ansprüche: Grob fahrlässige Unkenntnis von Behörden mit arbeitsteiliger Organisation in Form von Leistungs- und Regressabteilung

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