Aktenzeichen W 4 K 21.1622

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNT9J57GH55WM8DQ4

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VG Würzburg: Urteil vom 07.03.2023

Anfechtung eines Bescheides, mit dem ein gemeindliches Vorkaufsrecht ausgeübt wurde, kein Rechtsmittelfristenbeginn bei fehlender Bekanntmachung des Bescheides gegenüber Kläger, keine Bekanntgabe eines VA bei fehlendem Bekanntgabewillen, formelle und materielle Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids, Anspruch auf Erteilung eines Negativzeugnisses in Folge der Aufhebung des Vorkaufsbescheids

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