Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 15.11.2012
Nichtannahmebeschluss: Krankenbehandlung im Strafvollzug sowie gerichtliche Überprüfung strafvollzugsrechtlicher Maßnahmen - Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Vermeidung gesundheitlicher Nachteile des Beschwerdeführers nicht mehr geboten
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