Aktenzeichen V ZR 57/14

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RCN:
RCNT8L9CJ2MPEWVB26

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.12.2014

Nichtzulassungsbeschwerde: Glaubhaftmachung der Beschwer nach Abweisung eines Feststellungsantrages hinsichtlich der Eigentümerstellung an Gemälden

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