Aktenzeichen 3 StR 490/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:120116B3STR490.15.0
RCN:
RCNT899Y2AV3XCL7C5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.01.2016

Nachträgliche Änderung des Geschäftsverteilungsplans im laufenden Geschäftsjahr wegen Überlastung eines Strafsenats: "Scheibchenweise" Einzelzuweisung auf andere Strafsenate je nach konkreter, momentaner Belastungssituation

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