Soziale Pflegeversicherung - zusätzliche Betreuungsleistungen - erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf - dauerhafte Einschränkung der Alltagskompetenz - Nichtvorliegen von regelmäßigen Schädigungen und Fähigkeitsstörungen - berechtigter Personenkreis - demenzbedingte Fähigkeitsstörung, geistige Behinderung oder psychische Erkrankung
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