Patentbeschwerdeverfahren – "Unterseeboot" – Widerrufsgrund der widerrechtlichen Entnahme - Einspruchsrücknahme – Erledigung des Einspruchsbeschwerdeverfahren in der Hauptsache – Erklärung der Wirkungslosigkeit des vorangegangenen Beschlusses - keine Fortsetzung des Einspruchsverfahrens von Amts wegen - unabhängig davon, ob das Streitpatent auf den Einsprechenden übergegangen ist, erfolgt keine Sachprüfung der widerrechtlichen Entnahme von Amts wegen - umfassende Prüfung der Patentfähigkeit seitens der Prüfungsstelle bei Popularrechtsbehelfen, nicht aber bei einem Individualantrag des Verletzten – Widerruf aus einem anderen Grund als der widerrechtlichen Entnehme ist mit Rechtsschutzbegehren des Verletzten nicht vereinbar - Widerruf aus sonstigem Grund scheidet im Einspruchsbeschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht aus
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