Aktenzeichen 20 NE 20.2620

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RCNT67CYC42VWM8F8Q

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VGH München: Entscheidung vom 17.11.2020

Ungleichbehandlung von Kosmetik-/Nagelstudios wegen Corona bedingter Betriebsschließung gegenüber weiterhin geöffneter Friseursalons

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