Aktenzeichen XI ZB 8/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:180220BXIZB8.19.0
RCN:
RCNT4QZMHWT56U5DR5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.02.2020

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Versagen des Telefax-Systems

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