Aktenzeichen 1 StR 312/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:041023B1STR312.23.0
RCN:
RCNT4MP2PAWUN962ED

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.10.2023

Gefährlichkeitsprognose: Notwendigkeit der umfassenden Würdigung der vom Täter begangenen Anlasstaten sowie seiner früheren Taten

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