Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - hier: Verfassungsrechtlich relevante Gründe für jagdrechtliche Befriedung eines Grundstücks (§§ 6, 6a BJagdG) müssen bereits im fachgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden
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