Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine Verpflichtung der Prüfgremien zur Ermittlung der Gründe unterdurchschnittlicher Fallzahlen bei Grenzwertüberschreitung von 20 vH - keine undifferenzierte Übertragung der Rechtsprechung des Senats zur prozentualen und absoluten Mindestfallzahl auf Gemeinschaftspraxen - Geltendmachung von Einwänden gegen das Prüfverfahren durch den Vertragsarzt auch noch nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens
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