Aktenzeichen VI ZB 1/13

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RCNT3SY3AVPVDHEDZJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.04.2014

Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der Berufungsbegründungsschrift: Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines rechtzeitigen Beginns der Übermittlung

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