Aktenzeichen XII ZB 56/14

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RCNT2JS4BH4KM5UKAG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.07.2015

Elternunterhalt: Obliegenheit zur Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen; Überschreitung der Einkommensgrenze bei einem von mehreren unterhaltspflichtigen Kindern; gesetzlicher Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger als unbillige Härte; unzulässige Rechtsausübung

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