Aktenzeichen 25 W (pat) 33/13

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ECLI:
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RCN:
RCNT2DUDF9UN3DTK42

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 30.06.2016

(Markenbeschwerdeverfahren – "Bonbonverpackung mit Fähnchen (Bildmarke)" – zum Markenschutz und zur Markenfähigkeit – zur Anwendung der Schutzausschließungsgründe des § 3 Abs. 2 MarkenG auf Bildmarken, welche die beanspruchte Ware darstellen, Warenverpackungsformen und Warenformen – zur Unterscheidungskraft von Warenformen und Warenverpackungsformen – zum Erfordernis des erheblichen Abweichens von der Norm und der Branchenüblichkeit – zur Mitbestimmung der Branchenüblichkeit durch die Verwendung bestimmter Waren- und Verpackungsformen durch einen einzigen Anbieter – zur Gewöhnung des Verkehrs – Markenfähigkeit – Gesamtgestaltung - keine ausschließlich technische Funktion – Unterscheidungskraft – allein von der Anmelderin verwendetes Verpackungselement – betrieblicher Herkunftshinweis)

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