(Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 8/10 - Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds - Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben - Teilwertvermutung)
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