Aktenzeichen V ZB 228/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:120718BVZB228.17.0
RCN:
RCNSZSVFDY7RA8TXUU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.07.2018

Grundbuchsache: Anbringung eines Nacherbenvermerks bei Hinzuerwerb der übrigen Erbanteile durch einen Miterben bei nur für ihn angeordneter Nacherbfolge

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