Aktenzeichen 8 C 1/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:290323U8C1.22.0
RCN:
RCNSZC22P5JXZRP39S

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 29.03.2023

Restitutionsausschluss nach § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG bei vollständiger Beseitigung der ursprünglichen Bausubstanz

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