Aktenzeichen 2 StR 109/14

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RCNSZ6274GHFXLGLJT

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.02.2015

Strafbarkeit eines Apothekers wegen Betruges und unerlaubter Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel: Täuschungshandlung durch Abrechnung gefälschter oder angekaufter Rezepte ohne Arzneimittelabgabe gegenüber den Krankenkassen; Abgabe von Rohypnol ohne entsprechende Rezepte an Nichtberechtigte; Irrtumserregung bei standardisierten, auf Massenerledigung angelegten Abrechnungsverfahren

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