Aktenzeichen 7 W (pat) 4/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2018:111218B7Wpat4.17.0
RCN:
RCNSXMA7XN8DHBZ6W3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 11.12.2018

(Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – Akteneinsicht in SEPA-Lastschriftmandat-Unterlagen - "Akteneinsicht in Gebührenzahlungsunterlagen" – Patentinhaber kann Einsicht in die die Zahlung der Einspruchsgebühr betreffenden Aktenteile nur insoweit verlangen, wie dies erforderlich ist, um die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Zahlung der Einspruchsgebühr beurteilen zu können - Schutzbedürftigkeit personenbezogener (Bank-)Daten – zur gesetzlichen Schrankenregelung des § 31 Abs. 3 b PatG)

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 21.03.2018

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