Unvereinbarkeit des zwischen 1998 und 2002 geltenden Arbeitsförderungsrechts, nach dem Zeiten, in denen Mütter wegen des gesetzlichen Mutterschutzes eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit unterbrachen, bei der Berechnung der Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld unberücksichtigt bleibe, mit Art. 6 Abs. 4 GG
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