Aktenzeichen 1 BvR 1803/08

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110404.1bvr180308
RCN:
RCNSWZ79FMWJJ7F6PU

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 04.04.2011

Nichtannahmebeschluss: Analoge Anwendung von §§ 577, 577a BGB auf Veräußerung eines vermieteten Reihenhauses nach Realteilung stellt zulässige richterliche Rechtsfortbildung dar - Zur Zulässigkeit der analogen Anwendung mietrechtlicher Vorschriften

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