Aktenzeichen 3 StR 385/15

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RCNSWYXAA56EWTKMN4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.11.2015

Strafverfahren wegen Raubes: Einziehung eines Pkw als Tatmittel und Surrogatsgegenstand; Anforderungen an die Einziehungsentscheidung; Nichtanordnung der Einziehung wegen Gefährdung von Geschädigtenansprüchen; Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots

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