Aktenzeichen 3 C 28/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:130619U3C28.16.0
RCN:
RCNSWYLXWC4KBUJ79X

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 13.06.2019

Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

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