Aktenzeichen 1 StR 477/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:041218U1STR477.18.0
RCN:
RCNSWR6JGRX5JSQ2A3

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.12.2018

Strafschärfende Berücksichtigung von Tatzeit und Tatort

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