Aktenzeichen 7 U 6147/21

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RCNSVYP7T3CDXVRWT8

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OLG München: Urteil vom 24.04.2024

Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Verbotsirrtum, Verwaltungsgerichtsurteile, Vertragsschluss, Vorläufige Vollstreckbarkeit, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Klagepartei, Außergerichtliche Rechtsverfolgung, Prozeßbevollmächtigter, Übereinstimmungsbescheinigung, Gesetzesverstoß, Unzulässigkeit, Vorgerichtliche Kosten, Differenzschaden, Verschuldensvermutung, Berufungsinstanz, Schadenminderungspflicht, Beklagtenvortrag, Restwert

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