Aktenzeichen 4 ZB 23.30050

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RCN:
RCNSVQGWBLJR385QDS

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VGH München: Entscheidung vom 19.01.2023

Abschiebungsverbot, Irak, Berufung, Gesundheitszustand, Zulassungsgrund, Zulassung, Berufungsverfahren, Bedeutung, Tatsachenfrage, Versorgungslage, Verletzung, AufenthG, Kenntnis, Ausbildung, Zulassung der Berufung, Antrag auf Zulassung der Berufung, nicht ausreichend

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