Aktenzeichen IX R 10/09

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RCNSUYTDBP8MYBF8AC

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 13.04.2010

(Rechtserheblichkeit einer neuen Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Ursächlichkeit der Unkenntnis des FA von der Tatsache für die ursprüngliche Veranlagung)

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