Zur versorgungsrechtlichen Berücksichtigung von Dienstzeiten in einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung sowie von im Rahmen solcher Tätigkeiten zugewandter Kapitalabfindungen - § 55b Abs 3 S 1 SVG idF vom 05.03.1987 sowie vom 18.12.1989 verfassungsgemäß - Richtervorlage bzgl § 56 Abs 2 BeamtVG unzulässig, da nicht in voller Spruchkörperbesetzung beschlossen
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