Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Handhabung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für strafvollzugsrechtliche Rechtsbehelfe bzw an Erschwerungen des Rechtsschutzes - hier: ungerechtfertigte Rechtsschutzerschwerung durch fehlende obergerichtlichen Kontrolle von Vollzugsplanfestsetzungen im Falle der Fortschreibung des Vollzugsplans zwischen erstinstanzlicher Entscheidung und Erhebung der Rechtsbeschwerde
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