Aktenzeichen Au 4 S 17.34595

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNST6GS94CUKG2U8Q

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VG Augsburg: Entscheidung vom 26.09.2017

Unzulässiger Zweitantrag bei vorausgegangenem erfolglosen Asylverfahren in einem anderen Mitgliedsstaat

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